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verfassungsbeschwerde gegen kath. kirchewerner may im paradies 17309 fahrenwalde e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de |
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Verfassungsbeschwerde Wegen Verstoß gegen Art. 3 GG, Art. 6 GG, Art. 92 GG und Art. 140 GG durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Katholische Kirche. Beide verstoßen fortgesetzt gegen die folgenden Artikel des Grundgesetzes: Art. 3 (1) GG: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Art. 3 (2) GG: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt…“ Art. 3 (3) GG: „Niemand darf wegen
seines … Glaubens, seiner religiösen … Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden.“ Art. 6(1) GG: „Ehe und Familie stehen
unter dem Schutze der staatlichen Ordnung.“ Art. 92 GG: „Die rechtsprechende
Gewalt ist den Richtern anvertraut; Sie wird durch das
Bundesverfassungsgericht, durch die … Bundesgerichte und durch die
Gerichte der
Länder ausgeübt.“ Art. 140 GG verweist auf die Artikel 136-139 und 141 der Weimarer Verfassung. Dort heißt es u.a.: Art. 136(4) Niemand darf zu einer
kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an
religiösen
Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesformel gezwungen
werden. Art. 137(1) Es besteht keine
Staatskirche Art. 137(3) Jede Religionsgemeinschaft
ordnet und verwaltet ihre Angelegenheit selbständig innerhalb der
Schranken des
für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung
des
Staates oder der bürgerlichen Gemeinde. Begründung: 1. Wenn „Niemand …wegen seines … Glaubens, seiner religiösen … Anschauungen … bevorzugt oder benachteiligt werden.“ darf, darf keine der in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Kirchen oder Religionsgemeinschaften bevorzugt werden. Bevorzugt werden z.B. die Katholische Kirche und die
Evangelische Kirche
gegenüber anderen Religionsgemeinschaften in mehrfacher Weise: - Der Religionsunterricht an den Schulen wird zu 100% vom Staat bezahlt. 2.450.000.000,- Euro kostet es den Steuerzahler jährlich, die Kinder an deutschen staatlichen Schulen in katholischer oder evangelischer Konfessionslehre zu unterrichten. - Mönche und Nonnen, die von ihrem Orden kein Gehalt bekommen, erhalten vom Staat für den Religionsunterricht volle Beamtengehälter – die sie direkt an den jeweiligen Orden weitergeben. - Die Lehrer-Fortbildung an speziellen kirchlichen Akademien wird vom Staat bezahlt. - Rund 620 Millionen Euro lässt es sich der Staat jedes Jahr kosten, theologische Fakultäten mit diversen Lehrstühlen für beide Konfessionen zu unterhalten. - Die
Ausbildung der Religionslehrer zahlt der
Steuerzahler. - die
Kosten für die Militärseelsorge übernimmt der Staat (mindestens
16.400.000 €
pro Jahr) [1]
.
Militärseelsorger sind staatliche Beamte. - Anstalts-Seelsorge
und Gefängnis-Seelsorge werden aus der Staatskasse finanziert. - die Gehälter
von Bischöfen und Landesbischöfen zahlt
in den meisten Bundesländern der Staat! (In den
westlichen Bundesländern beziehen sie
ein Gehalt gemäß Besoldungsstufe B6 (7.206,51 EUR), Erzbischöfe gem.
B10
(9.965,09 EUR). Ihr Monatseinkommen liegt incl. Zulagen, geldwerter
Vorteile
und dem umgelegten 13. Gehalt bei ca. 9.000 bzw. 12.000 EUR.)[2] - den
Kirchen wird von den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und
Fernsehanstalten
Sendezeit eingeräumt - Vertreter
der Kirchen sitzen im Rundfunkrat und in Fernsehgremien. - Im
Verfahren vor den Kirchengerichten und in förmlichen
Disziplinarverfahren gegen
Geistliche und Kirchenbeamte sind die Amtsgerichte verpflichtet,
Rechtshilfe zu
leisten. - Zu besonderen Anlässen,
z.B. für den Papstbesuch, wird der Steuerzahler
wieder zur Kasse gebeten. „Allein die
Sicherheitsmaßnahmen für den … Papstbesuch
im September 2006 sollen den Bürger ca. 50 Millionen Euro kosten. Und
die
Einbußen für die Unternehmen (z. B. wegen Sperrung der Autobahn für die
Papstmesse in Regensburg oder wegen Absperrungen der Innenstadt in
München zur
Hauptgeschäftszeit) sollen von diesen einfach hingenommen werden. Es
käme
demgegenüber günstiger, wenn der deutsche Staat jedem katholischen
Pilger eine
Rückfahrkarte nach Rom schenken würde, damit er Joseph Ratzinger dort
bejubeln
kann (so z. B. der Vorsitzende der bayerischen Polizeigewerkschaft
Harald
Schneider in der Mittelbayerischen
Zeitung, 1.2.2006) [3] - der
Staat finanziert weit über 90% der kirchlichen Sozialeinrichtungen
(über 10
Mrd. Euro jährlich)[4] - die
Staatlichen Subventionen an die Kirchen betragen insgesamt etwa 14,15
Milliarden Euro pro Jahr[5]
Diese Bevorzugung ist ein eindeutiger Verstoß gegen Art. 3 GG. 131(1) Weimarer Verfassung bedeutet.
Meine persönlichen Erfahrungen hierzu: Ich wurde in eine Katholische Familie hineingeboren, von meinen Eltern in einen Katholischen Kindergarten geschickt und dann in eine katholische Schule. Jeden Sonntag ging die Familie gemeinsam in die katholische Kirche. Im Alter von etwa 17 Jahren habe ich mich während einer Fronleichnam-Prozession aus den Reihen der Gläubigen entfernt, was zu einem unangenehmen Familienstreit führte. Ich bekam als Strafe einen Tag lang nichts zu essen. Aus Trotz und als passiver Widerstand gegen diese Zwangsmaßnahmen habe ich mich nicht mehr als Katholik gefühlt und keine Messe mehr besucht. Später bin ich aus der Katholischen Kirche ausgetreten. Mit der Taufe wurde ich unfreiwillig Mitglied in der Katholischen Kirche. Im katholischen Religionsunterricht, den ich besuchen musste, brachte man mir bei, dass ich nur dann in den Himmel komme, wenn ich getauft sei, wenn ich regelmäßig zur Beichte gehe, wenn ich regelmäßig die Kommunion einnehme, dass die Hostie ein Teil des Leibes Christi sei, dass der Papst der leibhaftige Stellvertreter Gottes auf Erden sei und dass ich unbedingt die letzte Ölung vor meinem Tod erhalten müsse damit ich überhaupt eine Chance habe in den Himmel zu kommen. Durch meine Eltern und die Schule wurde ich regelmäßig zu kirchlichen Handlungen oder zu religiösen Übungen gezwungen ohne mich dagegen wehren zu können (Religionsunterricht und Schulgottesdienst waren Pflicht). Der Staat duldete diese religiöse und einseitige Vergewaltigung und förderte sie auch noch auf vielfältige Art und Weise, wie unter Pkt. 1 zu sehen ist. Damit wurden die angeblich „neutralen“ Staatsorgane zu Mittätern. Dies ist ein Verstoß gegen Artikel 140 GG. Zum besseren Verständnis hier die wesentlichen katholischen Sakramente mit ihrer Bedeutung: Die Taufe Wie man dem Kath. Katechismus (Nr. 1251)
entnehmen kann,
haben die Eltern den „Auftrag“ das
Kind zu taufen, sonst würden sie ihm "die
unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes zu werden". Ein
Kind,
das ungetauft stirbt kann, so die Kath. Kirche, nicht in die
„Anschauung
Gottes“ gelangen da die „Erbsünde“ weiter an ihm haftet. Für das Neugeborene ist es „heilsnotwendig” getauft zu werden (Kath. Kathechismus, Nr. 1277).
Die Firmung vollendet das Taufsakrament. Während die Taufe symbolisch für die „Wiedergeburt“ stehen soll, so schreibt man der Firmung eine festigende Wirkung zu. Die Firmlinge werden noch „vollkommener der Kirche verbunden“. Sie sind jetzt „noch strenger verpflichtet, den Glauben … in Wort und Tat zu verbreiten und zu verteidigen“ (KK 1285). Die 12 jährigen Kinder werden „zu Soldaten Jesu, die ihm ernst und treu dienen und tapfer den Kampf seine und unsere Feinde bestehen wollen.“ [6] Die Firmung prägt, nach Ansicht der Kirche, ein unauslöschliches Siegel ein. Die Firmung wird mit Berufung auf Apg. 8,14-17 von Bischöfen vollzogen. „Die Firmung ist das Sakrament, durch das der Heilige Geist auf besondere Weise in uns hineinkommt, um uns im Glauben zu stärken." (Apostolische Verfassung von Papst Paul VI. vom 15.8.1971 [Alter Katechismus, Frage 243])
Mit
der "Eucharistie" (wörtlich "Danksagung";
"Dankgebet") ist die Feier des Abendmahles gemeint. Jesus setzte das
Abendmahl als ein Symbol mit den Worten ein: "Dies tut zu
meinem Gedächtnis" (Lukas 22,19b). Auf
dem Trienter Konzil (16. Jh.) wurde u.a. folgender Lehrsatz formuliert: "Wer
leugnet, daß im Sakrament der heiligen Eucharistie wahrhaft
wirklich und wesentlich der Leib und das Blut zugleich mit der Seele
und mit
der Gottheit unseres Herrn Jesus Christus und folglich der ganze
Christus
enthalten sei, und behauptet, der sei in ihm nur wie ein Zeichen, im
Bild oder
in der Wirksamkeit, der sei ausgeschlossen." (Konzil zu Trient,
1551;
13. Sitzung, 1. Lehrsatz über die Eucharistie; Neuner-Roos, Nr. 577) Dagegen spricht: Aus keiner Stelle der
Bibel kann
abgeleitet werden, dass der ganze
Christus wahrhaft wirklich in Brot und Wein enthalten ist.
Nach
katholischem Verständnis werden einem Menschen in der Taufe alle Sünden
vergeben. Wer nach der Taufe sündigt, hat sich gegen Gott und die
Kirche verfehlt.
Durch die Beichte kann man eine Wiederversöhnung erlangen. Über dieses
Sakrament wird gelehrt: "Wer
sagt, daß in der katholischen Kirche sei die Buße nicht
wirklich ein von Christus, unserem Herrn, eingesetztes Sakrament, um
die
Gläubigen, sooft sie nach der Taufe in Sünden fallen, mit Gott zu
versöhnen,
der sei im Banne." (Konzil zu Trient)
Nach katholischem Verständnis ist die letzte
Ölung ein
wahres Sakrament und von Christus eingesetzt. Die von Gebet begleitete
Salbung
mit geweihtem Öl wird gespendet durch einen Priester. Empfangen kann
sie jeder
Getaufte der sich wegen Krankheit oder Alter in Lebensgefahr befindet. Über
die Krankensalbung lehrte Papst Paul VI.: "Wir
bestimmen mit unserer apostolischen Autorität, daß von nun an folgendes
im
lateinischen Ritus erhalten sein muß: das Sakrament der Krankensalbung
wir an
Kranke, die in der Gefahr sind zu sterben, gegeben; sie werden auf der
Stirn
und auf den Händen gesalbt mit speziellem, hierzu gesegnetem Olivenöl
oder, je
nach den Umständen, mit anderem, speziell dafür gesegnetem Pflanzenöl,
wobei
nur einmal diese Worte ausgesprochen werden: "Durch diese heilige
Salbung
und durch seine Barmherzigkeit helf der Herr mit der Gnade des Heiligen
Geistes, dich freizumachen
von deinen Sünden und zu retten und wohlwollend
wiederherzustellen." (Apostolische Konstitution von Papst Paul VI.
am
30.11.1972). Dagegen
spricht: Wie ungerecht müsste dieser Gott sein, der lediglich
katholisch geölte
Menschen in sein Reich eingehen lässt? Tatsächlich zählen die Taten,
die der
Mensch auf Erden vollbracht hat und keine Salbung, Ölung oder
Religionszugehörigkeit. "Aus dieser
Heilsbedeutung der Sakramente ergibt sich, daß die Sakramente für die Gläubigen zum Heil
notwendig sind.
Sie sind weder überflüssig noch eine feierliche Verzierung oder ein
bloßes
Bekenntnis zur brüderlichen Zusammengehörigkeit. Zu einem bewußten und entschiedenen Christsein
gehört der regelmäßige Empfang der Buße und der Eucharistie,
verbunden mit der Bemühung um einen personalen Mitvollzug aus dem
Glauben
heraus. Die
sakramentale Praxis ist zwar nicht das einzige, aber doch ein wesentliches
Kriterium für ein ernsthaftes christliches Leben." Dagegen
spricht: Nicht die Befolgung der 10 Gebote sondern die katholischen
Sakramente
führen zum Heil. Gott hat Moses die 10 Gebote als Leitfaden gegeben und
keine
10 Sakramente.
369 - Außerhalb der
Kirche kann niemand gerettet werden. Freilich sind nicht
alle, die
in unüberwindlicher Unwissenheit über Christus und seine Kirche leben,
schon
aufgrund dieser Unwissenheit ewig zu verdammen ... Er [Christus]
schenkt auch
jedem seine Gnade, der sich nach Kräften müht, so dass er die
Rechtfertigung
und das ewige Leben erreichen kann. Diese Gnade erhält aber keiner, der
von der
Einheit des Glaubens oder von der Gemeinschaft der Kirche aus eigener
Schuld
getrennt ist und so aus diesem Leben scheidet. Wer nicht in dieser Arche ist, wird in der
Sintflut umkommen. So verwerfen und verabscheuen Wir die gottlose Lehre
von der
Gleichwertigkeit aller Religionen ... 375 - Es gibt
nur e i n e allgemeine Kirche der Gläubigen.
Außer ihr
wird keiner gerettet. In ihr ist Jesus Christus Priester und Opfer
zugleich.
898 - Wer aber ohne Buße in der
Todsünde stirbt, wird ohne Zweifel von der Glut der ewigen Hölle auf
immer
gepeinigt.
926 - Die
Seelen derer
aber, die in einer Todsünde oder auch nur in der Erbsünde verschieden [z.B.
Säuglinge und
kleine Kinder, w.m.], steigen
sofort
hinab in die Hölle, empfangen aber ungleiche Strafen.“ Zum Glauben der
Kirche in den Urkunden und der Lehrverkündigung kommt für die
römisch-katholische Kirche rechtsverbindlich der Codex Iuris
Canonici,
der Codex des Kanonischen Rechts hinzu. Dort heißt es z. B. in
der von
Johannes Paul II. autorisierten 3. Auflage (auctoritate
Ioannis Pauli PP. II promulgatus),
Kevelaer 1989. Can. 1372 - Wer sich gegen eine Maßnahme des
Papstes an ein
Ökumenisches Konzil oder das Bischofskollegium wendet, soll mit einer
Beugestrafe belegt werden. Von der Taufe des Kleinkindes bis zu seinem Tod setzt die Katholische Kirche den Menschen, seine Eltern und seine Paten unter Druck. Mit Drohungen und Strafen werden die „Gläubigen“ in den Schoß der Kirche gezwungen und im Schoße der Kirche zu bleiben. Die durch die Taufe erworbene Kirchenmitgliedschaft kann weder beendet werden, noch kann sie verloren gehen. Ein Austritt beendet lediglich die staatliche Wirkung der Kirchenmitgliedschaft in Bezug auf die Kirchensteuer und hat ausschließlich bürgerlich-rechtliche Auswirkungen. Für die innere Bindung innerhalb der Kirche hingegen entfaltet dieser Akt keine unmittelbare Rechtswirkung. Eine privatrechtlich verbindliche Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft müsste Religionsmündigkeit voraussetzen. Die Taufe allein begründet eine solche privatrechtlich verpflichtende Mitgliedschaft nicht. Wenn der Staat zulässt, dass ich als Kleinkind zur Mitgliedschaft in einer Kirche gezwungen werde, was an sich schon absurd ist, dann muss er natürlich auch dafür Sorge tragen, dass ich wieder austreten kann. Kann es das nicht, darf er keine Mitgliedschaft zulassen! Diese durchaus auch kriminell zu nennenden
Machenschaften
der Katholischen Kirche ziehen sich durch die Jahrhunderte hin. Hier
einige
Belege: Papst
Innozenz III (Rg.-Zt. 1198-1216) erließ
Blutgesetze gegen die „Ketzer” (Andersgläubige, w.m.) zur „Ausrottung”
der
Ketzerei und legte auf dem Konzil im Lateran (1215) den Grundstein für
die
Inquisition, auf den seine Nachfolger aufbauten.
Jeder
musste der katholischen Kirche Treue schwören,
oder er wurde als Ketzer verurteilt
„Wenn
jemand Fleischspeisen, die
Gott den
Menschen zum Genuss gegeben hat, für
unrein hält und
... auf sie verzichtet ..., der sei mit dem Bannfluch belegt.”
7
„...
jedes Haus und unterirdische Zimmer, soweit irgendwie verdächtig, [ist
zu]
durchsuchen, Gebäude,
die an diese Häuser angebaut oder ihnen benachbart sind, oder alle
möglichen
sonstigen Verstecke, die Wir alle zu zerstören
befehlen. Und
wenn sie irgendwelche Leute finden, die Ketzer sind ... sollen sie
Vorsorge
treffen, dass sie nicht fliehen können...” Wenn jede Religionsgemeinschaft ihre Angelegenheit selbständig verwaltet, muss sie auch die Kirchensteuer selbständig erheben und eintreiben. Dann kann es nicht sein, dass der Staat die Kirchensteuer einsammelt und den Kirchen somit den gesamten Verwaltungsaufwand erspart. Wie man der Internetseite „www.stop-kirchensubventionen.de“ entnehmen kann, handelt es sich allein bei der Kirchensteuer um eine Summe von etwa 9 Mrd. Euro jährlich. Im Folgenden dokumentiere ich: Die
milliardenschweren Subventionen Verzicht auf Einnahmen
Direkte Subventionen (unvollständig)
Staatliche
Subventionen an die Kirchen insgesamt: 14,15
Milliarden Euro pro Jahr Can.
1442 - Der Papst ist der oberste
Richter für den gesamten
katholischen Erdkreis. Er spricht Recht entweder persönlich oder durch
die
ordentlichen Gerichte des Apostolischen Stuhls oder durch von ihm
delegierte
Richter.“ (Codex Iuris Canonici) Der Papst ist „oberster Richter für den gesamten katholischen Erdkreis“, „spricht Recht“ und „delegiert Richter“. Da Deutschland sicherlich zum „Katholischen Erdkreis“ zählt, ist der Papst auch hier der oberste Richter. Das widerspricht dem Wortlaut und dem Inhalt des Art. 92 GG.
Der Staat fördert die
Gleichberechtigung
gegenüber der Katholischen Kirche nicht sondern missbilligt sie.
Der
Papst ist deutscher Staatsbürger. Das geht aus der folgenden Meldung
hervor:
„ Berlin (rpo). Das
Bundesinnenministerium gibt Entwarnung: Papst Benedikt XVI. hat auch
weiterhin
die deutsche Staatsbürgerschaft inne. Grünenpolitiker Christian
Ströbele hatte
im Bundestag eine Anfrage gestellt, ob der Papst als Bürger des
Vatikans
automatisch seine deutsche Staatsbürgerschaft verloren habe. Das
Ministerium erklärte Benedikt XVI. zu
einem Sonderfall. Papst Benedikt XVI.
besitze weiterhin die deutsche Staatsangehörigkeit, sagte eine
Sprecherin auf
Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der Papst habe
keinen
Antrag auf eine andere Staatsbürgerschaft gestellt, sondern sei in das
Amt
hineingewählt worden. Dies beinhalte automatisch die Annahme der
Staatsangehörigkeit des Vatikan.“ Als deutscher Staatsbürger unterliegt der
Papst auch der
deutschen Gerichtsbarkeit. Der Can.
1404 besagt jedoch etwas anderes: „Der Papst kann von niemandem vor
Gericht gezogen werden.“ Da der Papst sich selbst Sonderrechte
zubilligt, die allein
auf seinem Glauben beruhen, wäre der Nachweis zu führen dass er ein
tatsächlicher und einziger Stellvertreter Gottes auf Erden ist. Auch ich bin ein „Stellvertreter Gottes auf Erden“. Es dürfte mir nicht schwer fallen dies zu belegen. Da alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind dürfte auch ich von niemandem mehr vor Gericht gezogen werden. Dies sollte vor der höchsten richterlichen Instanz dieses Staates geklärt werden.
Der deutsche Staat verhält sich gegenüber
der Katholischen
Kirche nicht neutral sondern unterstützt sie auf vielfältige Weise.
Dabei ist
diese Kirche, objektiv betrachtet, nichts anderes als eine Sekte, die
unmündige
Kleinkinder mit der Taufe an sich bindet und nie mehr aus ihren Klauen
entlässt. Mit der Verbreitung von Angst und Gräuelmärchen werden die
Mitglieder
an sie gebunden. Ihre Lehre ist in weiten Teilen eine Verhöhnung
Gottes,
arrogant, überheblich und verlogen. Die internen Lehren und Satzungen der Katholischen Kirche widersprechen in weiten Teilen dem Inhalt des Grundgesetzes. So ist der Papst zwar deutscher Staatsbürger aber er „kann von niemandem vor Gericht gezogen werden.“ (Can. 1404). Damit stellt er sich über das deutsche Rechtssystem. Fahrenwalde, den 26.12.07 [2] fowid /
Fassung vom 12.08.2005. [3] "Der Theologe" am 6.9.2007 (http://www.theologe.de/kirche_staat.htm)
Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg, www.bfg-augsburg.de [6] Sullivan, Die äußeren Formen der Katholischen Kirche |